fbpx

Coronavirus in Unternehmen: Maßnahmen und Lösungen

Coronvirus in Unternehmen, Display mit Anzahl Infektionen

Aktuell nimmt das Coronavirus immer mehr Platz in den Medien ein. Panik bricht in der Bevölkerung aus, Supermärkte sind leer und die Politik schafft es nicht, die Bevölkerung zu beruhigen. Es ist eine harte und schwierige Zeit für die meisten Unternehmen, denn das Coronavirus stürzt viele Unternehmen in die Krise. Die entscheidende Frage lautet, wie Betriebe Ihre Zukunft sichern können und welche Maßnahmen es gibt.

Coronavirus: Lösungen für Unternehmen

Dadurch, dass die Auswirkungen des Coronavirus gerade kleine und mittlere Unternehmen treffen, ist es für diese Betriebe wichtig, zielorientierte Lösungen zu finden.

Vor allem jetzt ist es wichtig, Liquiditätssicherungsmaßnahmen durchzuführen, um nicht zahlungsunfähig zu werden und Verpflichtungen weiterhin nachkommen zu können.

Maßnahmen wären das Anmelden von Kurzarbeit oder das Beantragen von Liquiditätshilfen von der KFW, den Bürgschaftsbanken der Länder oder den Landesförderbanken der Hausbank. So kann finanzielle Hilfe vom Staat angefordert werden.

Des Weiteren kann man durch Gespräche mit Lieferanten und Banken die Fristen für Zahlungsziele verlängern oder die Zahlung von Darlehensraten aussetzen. Auch das Beantragen von Steuerstundung ist hilfreich, da man so die Verbindlichkeiten in der Krisenzeit strecken kann.

Doch es ist nicht nur wichtig, zahlungsfähig zu bleiben, sondern auch Kostensenkungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen. Dadurch kann man in Zeiten von Umsatzeinbußen und schlechter Wirtschaftslage die Unternehmenskosten auf ein Minimum runterzuschrauben.

Das Einrichten von Arbeitskonten wäre eine sinnvolle Möglichkeit, um in der Rezession seine Mitarbeiter weniger zu beschäftigen und diese die Stunden nach der Krise wieder aufholen zu lassen.

Man sollte auch in Erwägung ziehen, Möglichkeiten zur Umstrukturierung des Unternehmens zu ermitteln, um Fixkosten zu reduzieren und somit die Kosten zu senken.

 

Coronavirus: Liquiditätssicherungsmaßnahmen für Unternehmen

  1. Kurzarbeit

Eine schnelle und effektive Maßnahme der Liquiditätssicherung im Rahmen des Coronavirus ist die Kurzarbeit für Ihr Unternehmen. Für die Anmeldung zur Kurzarbeit müssen Sie den Antrag auf Kurzarbeit (Anklicken zum Herunterladen) ausfüllen. Weiterhin müssen Sie eine formlose Liste mit den Namen Unterschriften der Arbeitnehmer erstellen.

Im nächsten Schritt muss die Höhe des Kurzarbeitergeldes ermittelt werden. Angestellte mit Kindern sind mit 67% vom Nettolohn zu kalkulieren und Angestellte ohne Kinder mit 60%. Der ermittelte Betrag muss dann in der Anzeige über Arbeitsausfall (Anklicken zum Herunterladen) mit den restlichen Informationen eingetragen werden. Die maximal zu beziehende Höhe des Kurzarbeitergeldes finden Sie in der Tabelle. Weiterhin muss begründet werden, warum Kurzarbeitergeld beantragt wird.

Abschließend werden die Unterlagen zum Arbeitsamt geschickt.

Wichtig: Jeder Betrieb kann Kurzarbeit anmelden.

 

  1. Liquiditätshilfen

Ein weiterer Schritt der Liquiditätssicherung beinhaltet die Beantragung von Liquiditätshilfen. Gerade in der aktuellen Situation können Liquiditätshilfen aufgrund des Coronavirus für Ihr Unternehmen beantragt werden. Die Hilfen werden durch die KFW Bank, die Bürgschaftsbanken der Länder, sowie den Landesförderbanken bereitgestellt. Informationen bzgl. der Liquiditätshilfen finden Sie hier und hier.

Generell gilt, dass die Hausbank der Ansprechpartner für die Liquiditätshilfen ist. Für eine Beantragung müssen die BWA und weitere Dokumente vorliegen und es muss nachgewiesen werden, dass der Liquiditätsbedarf auf das Coronavirus zurückzuführen ist. Jedoch ist die Bundesregierung momentan in der Diskussion, ob Kredite ohne Kriterienüberprüfung ausgegeben werden können. Die Kriterien werden erst zu einem späteren Zeitpunkt geprüft , um die Kreditvergabe zu beschleunigen.

Einige Bundesländer bieten aktuell auch Soforthilfen an, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Für weitere Informationen bzgl. dieser Soforthilfen, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland verantwortliche Stelle.

 

  1. Steuerstundung beantragen

Wenn Sie im Rahmen des Coronavirus und dessen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen eine Steuerstundung beantragen wollen, dann müssen Sie wie folgt vorgehen:

Es ist ein formloses Schreiben per E-Mail oder Brief an das zuständige Finanzamt zu verfassen. Das Schreiben sollte die Steuernummer und eine Begründung oder Erläuterung der Situation beinhalten. Außerdem muss angegeben werden, welche Steuern gestundet werden soll. Sie können die Umsatzsteuer, die Einkommenssteuer, die Ertragssteuer, die Einkommenssteuer und die Kapitalertragssteuer stunden lassen.

Falls Sie die Gewerbesteuer stunden lassen möchten, dann ist die Stadtverwaltung Ihr Ansprechpartner. Für weiter Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

 

  1. Gespräche mit Lieferanten und Banken

Eine wichtige Maßnahme zur Liquiditätssicherung ist das Führen von Gesprächen mit Ihren Lieferanten und den Banken. Bei den Gesprächen mit den Lieferanten geht es darum, die Zahlungsziele zu verlängern, sodass Ihr Unternehmen länger Zeit hat, die Verbindlichkeiten zu zahlen und somit mehr Liquidität zur Verfügung steht. Bei den Gesprächen mit den Banken ist das Ziel, Darlehnszahlungen auszusetzten, sodass das Geld für Maßnahmen im Zuge des Coronavirus für Ihr Unternehmen vorliegt.

 

Coronavirus: bvm hilft Unternehmen

Aufgrund der aktuellen angespannten Lage müssen viele Unternehmer, gerade im Klein- und Mittelstand, mit den Herausforderungen, die das Coronavirus auf Ihr Unternehmen mit sich bringt, zurechtkommen. Als Resultat bleibt wenig Zeit, um die entsprechenden Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes umzusetzen. Oft sehen sich die Unternehmer auch mit der Vielzahl an betriebswirtschaftlichen Anforderungen, die ein Unternehmen mit sich bringt, konfrontiert. Sie benötigen Hilfe, die verschiedenen Elemente einer erfolgreichen Unternehmensführung zu kombinieren. Hierbei unterstützt die bvm GmbH als Unternehmensberatung für den Klein- und Mittelstand. Gerade jetzt, zur Zeit des Coronavirus und dessen Auswirkungen, ist es für Unternehmen wichtig, eine Unternehmensberatung in Betracht zu ziehen. Zusammen mit der bvm GmbH, Unternehmensberatung für den Mittelstand, meistern Sie die Herausforderungen des Coronavirus an Ihr Unternehmen und setzten die Sicherungsmaßnahmen um.